Unfallversicherung – Eine Übersicht

Viele Statistiken belegen, dass der Großteil der Unfälle in der Freizeit passieren. Deshalb sollten Sie prüfen, ob eine Unfallversicherung für Sie in Frage kommt. Während der Arbeitszeit sind Sie durch den Arbeitgeber für jede Art von Unfall abgesichert. Dieser Versicherungsschutz erlischt jedoch sobald Sie die Arbeit verlassen. (Ausnahme An- und Abfahrt zur Arbeitsstelle)

Eine private Unfallversicherung kann jeder abschließen. Im Schadenfall leistet diese sogar teilweise finanzielle Soforthilfe, um die ersten Anpassungen an die neue Situation vornehmen zu können. Egal ob im Haushalt oder beim Sport in der Freizeit, eine private Unfallversicherung bietet einen guten Grundschutz Schutz. Viele Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Tarife an. Um durch diesen Tarifdschungel durchsteigen zu können, empfiehlt sich eine Beratung durch fachkundige Versicherungsmakler oder durch die Verbraucherzentrale. Schon für sehr kleines Geld erhalten Sie guten Basisschutz für Sie und Ihre Familie.

Selbst wenn Sie schon körperliche Einschränkungen haben, kann man meist eine Unfallversicherung abschließen. Deshalb prüfen Sie, ob dieser Schutz für Sie und Ihre Situation in Frage kommt. Im Fall der Fälle sind Sie glücklich nicht alleine da zu stehen.

Immer schön knitterfrei bleiben :-)

Bastian

Gesetzliche Unfallversicherung nicht ausreichend

Die Private Vorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ein wesentlicher Punkt ist die Unfallvorsorge. Ereignisse, die überraschend eintreten, stellen oft den gesamten Finanzhaushalt auf den Kopf. Vor allem dadurch, dass die gesetzliche Versicherung nur Ereignisse in Zusammenhang mit der Berufsausübung sowie der An- und Abreise zu und vom Arbeitsort abdeckt. Um jedoch finanzielle Sicherheit bei Invalidität oder Unfalltod zu haben, ist die Unfallversicherung für Freizeitunfälle äußerst wichtig. Im Bedarfsfall wird die vereinbarte Versicherungssumme anteilig nach Invaliditätsgrad ausbezahlt. Idealerweise beträgt diese das zwei- bis dreifache des Bruttojahreseinkommens. Die Versicherungsleistung erleichtert das finanzielle Aufkommen bei behindertengerechtem Umbau, Genesungsmaßnahmen und Heilungsbehelfen oder sichert die Ausgaben für die Hinterbliebenen im Todesfall. Wahlweise werden Einmalzahlungen oder Rentenbeträge an die betroffene Person überwiesen.

Bei der umfassenden Privatvorsorge ist zu beachten, dass für Verletzungen die im Rahmen eines Unfalles auftreten nicht zwingend durch die Unfallversicherung abgedeckt werden müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat beispielsweise entschieden, dass ein Bandscheibenvorfall nicht in der Leistungsverpflichtung der Versicherung liegt. Der Richter begründet die Entscheidung damit, dass die angeführte Verletzung eine Abnutzungserscheinung darstellt. Daher kann eine Bandscheibenverletzung nicht aus einem Unfall, also ein akut eintretendes Ereignis, entstehen. Die Versicherungsagenturen sind somit im Recht, wenn diese in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Verletzungen ausschließen, wenn diese nicht eindeutig auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Abnutzungskrankheiten und Verletzungen deren Symptome über einen längeren Zeitraum zutage treten sind daher nicht in den Leistungen einer Unfallversicherung enthalten. Dafür ist die Krankenversicherung zuständig. Für eine allumfassende private Vorsorge ist dies jedenfalls zu berücksichtigen.

Hals und Beinbruch :-)

Bastian