Das Provisionsabgabeverbot – Eine Krähe hackt…

Derzeit in aller Munde ist das Provisionsabgabeverbot von 1934. Es verbietet einem Vermittler an seinen Kunden einen Teil der verdienten Provision weiter zu geben. Uni sono spicht sich die Bra
nche für die Beibehaltung des Verbotes aus.

Ständig muss ich lesen, wie schlimm es für den Verbraucher wäre, wenn dieses Gesetz geändert werden würde.

Wenn ich die fadenscheinigen Begründungen in diversen Publikationen lese, kann ich mich nur wundern. Es wird so getan, als ob aus Kundensicht derzeit alles in bester Ordnung ist. Die Angstmache: Der Fall des Verbotes würde die Qualität der Beratung nachhaltig senken.

Man sollte sich jedoch mal alltägliche Situationen vergegenwärtigen. Wie läufts denn wirklich da draußen? Da werden Kunden am Geldautomat von Bankberatern angesprochen, ob sie sich schon ihre staatliche Förderung abgeholt hätten. Oder es wäre ja mal wieder Weltspartag und die Wohnungsbauprämie würde ja noch für sie bereit liegen…

Mit bedarfsgerechter Beratung hat das wenig zu tun. Somit ist die Frage, wie viel schlechter die Beratung durch niedrigere Vergütungen für Berater werden sollen? Die derzeitigen Sätze sind aus meiner Sicht nur mit einer hochwertigen Beratungsleistung und Qualifikation zu rechtfertigen. Diese wird aber weder durch Regularien noch durch die Bundesaufsicht gesichert.

Das heißt: Egal wie die Qualität der Beratung, egal wie die Qualifikation des Beraters, das Geld ist immer das Gleiche. Und sorry, 1500 Euro für 30 Minunten Beratung in einer Bank kann mir keiner schön reden.

Wir sind ganz klar dafür, dass diese unsinnige Wettbewerbsverzerrung ein Ende hat. Vielleicht besteht dann ja eine realistische Chance, dass Beratungsqualität und Beratungsvergütung dem Kunden, und nicht nur Banken und Versicherungen nutzen.

Wir unterstützen also die Forderung des Verbraucherschutzes dieses Lobbygesetz zu kippen.

Ein stinkiger Bastian

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