Privathaftpflicht

Ein Missgeschick im Alltag kann fremdes Eigentum beschädigen oder einen Menschen verletzen. Die Privathaftpflicht prüft solche Ansprüche, bezahlt berechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte ab.

Schäden im privaten Alltag

Sie stoßen versehentlich etwas um und beschädigen die Einrichtung eines anderen. Oder jemand verletzt sich durch eine Unachtsamkeit, für die Sie verantwortlich sind. Neben der Reparatur können Behandlungskosten oder weitere Folgen entstehen. Gerade bei Personenschäden kann die Forderung weit über den Wert einer beschädigten Sache hinausgehen.

Wer mitversichert sein soll

Die Police muss zu den Menschen passen, die tatsächlich geschützt sein sollen. Prüfen Sie deshalb, ob Partner und Kinder eingeschlossen sind und unter welchen Bedingungen. Wer allein lebt, braucht keine Familienregelung allein wegen ihres Namens. Zieht jemand ein oder aus, kann sich der Bedarf ändern. Für Hunde und Pferde gibt es eine eigene Tierhalterhaftpflicht.

Grenzen vor einem Schaden klären

Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Nicht jedes Missgeschick ist gedeckt. Schäden an geliehenen Sachen und bestimmte Tätigkeiten können besondere Regeln haben. Lesen Sie diese Punkte vor dem Abschluss. Melden Sie einen Vorfall zeitnah und geben Sie keine Schuld oder Zahlung vorschnell zu.

Für wen

  • Menschen mit eigener Verantwortung im privaten Alltag
  • Haushalte mit Partner oder Kindern

Wichtig zu wissen

  • Tierhalterrisiken gesondert prüfen
  • Mitversicherte Personen im Vertrag kontrollieren

Beratung und Vergleich

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