Pferdehaftpflicht

Ein Pferd kann Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Der Halter kann dafür in Anspruch genommen werden. Die Pferdehaftpflicht schützt vor versicherten Forderungen und prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist.

Wenn das Pferd Schaden auslöst

Ein Pferd scheut und verletzt dabei einen Menschen. Es tritt gegen fremdes Eigentum oder verursacht eine Situation mit weiteren finanziellen Folgen. Besonders Personenschäden können umfangreiche Forderungen nach sich ziehen. Die Haftpflicht bezieht sich auf Schäden an Dritten, nicht auf die Behandlung des eigenen Pferdes.

Haltung und Nutzung beschreiben

Ein Freizeitpferd, ein regelmäßig verliehenes Pferd und ein gewerblich eingesetztes Tier stellen unterschiedliche Fragen. Geben Sie an, wer das Pferd reitet oder betreut und wie es genutzt wird. Auch Fremdreiter, Reitbeteiligungen oder eine Unterbringung in einem fremden Stall können für den Vertrag bedeutsam sein.

Deckung für den Alltag prüfen

Lesen Sie die Bedingungen zu Mietsachen, geliehenen Gegenständen und Schäden auf fremden Grundstücken. Klären Sie, ob die vereinbarte Deckungssumme zu möglichen Personenschäden passt. Die Pferdehaftpflicht ergänzt eine private Haftpflicht, weil das Risiko der Tierhaltung dort nicht stillschweigend eingeschlossen werden sollte. Melden Sie eine geänderte Nutzung rechtzeitig.

Für wen

  • Pferdehalter
  • Halter mit Reitbeteiligung oder Fremdreitern

Wichtig zu wissen

  • Nutzung und weitere Reiter angeben
  • Eigene Tierarztkosten sind nicht versichert

Beratung und Vergleich

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