Betriebshaftpflicht
Wer einen Betrieb führt, kann für Schäden bei der Arbeit an anderen Menschen oder deren Sachen haften. Die Betriebshaftpflicht prüft Forderungen, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Schäden beim Kunden und im Betrieb
Ein Handwerker stößt beim Kunden einen Farbeimer um und beschädigt dessen Sachen. Eine Leiter schlägt gegen ein Fenster. Ein Besucher stürzt im Büro und verletzt sich. Solche Vorfälle können Sach-, Personen- und daraus folgende Vermögensschäden auslösen. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit und das konkrete Risiko versichert sind.
Welche Betriebe sie brauchen
Handwerk, Handel, Büros und Dienstleister kommen mit Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten in Berührung. Auch Beschäftigte können bei ihrer Arbeit Schäden verursachen. Der Schutz sollte deshalb zum gesamten Betrieb passen, nicht nur zur Hauptleistung auf der Website. Nebentätigkeiten, Arbeiten auf fremden Grundstücken und eingesetzte Mitarbeiter gehören in die Beschreibung.
Deckung genau auf die Arbeit abstimmen
Prüfen Sie die Deckungssummen für mögliche große Personenschäden. Fragen Sie gezielt nach Schäden an geliehenen Sachen oder an Gegenständen, die Sie bearbeiten. Solche Fälle können anders behandelt werden als ein versehentlich zerbrochenes Fenster. Ändert sich das Angebot des Betriebs, müssen die versicherten Tätigkeiten erneut betrachtet werden.
Für wen
- Betriebe mit Kundenkontakt
- Unternehmen mit Arbeiten vor Ort
Wichtig zu wissen
- Alle Tätigkeiten vollständig angeben
- Bearbeitete und geliehene Sachen gesondert prüfen
Beratung und Vergleich
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