Berufshaftpflicht für Freiberufler
Ein Fehler in einer Beratung oder Dienstleistung kann beim Auftraggeber einen Schaden verursachen. Die Berufshaftpflicht für Freiberufler prüft solche Forderungen und übernimmt versicherte Ansprüche im vereinbarten Umfang.
Wenn eine Leistung Folgen hat
Ein Auftraggeber verlässt sich auf fachlichen Rat und macht nach einem Fehler einen finanziellen Schaden geltend. Bei anderen freien Berufen können auch Sachen beschädigt oder Menschen verletzt werden. Welche Schadenarten tatsächlich versichert sind, hängt von Beruf und Police ab. Gerade reine Vermögensschäden brauchen eine genaue Prüfung.
Tätigkeit statt Berufsbezeichnung
Zwei Freiberufler mit ähnlichem Titel können sehr unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Beschreiben Sie deshalb Beratung, Planung, Ausführung und sonstige Dienstleistungen möglichst konkret. Auch neue Angebote oder zusätzliche Zielgruppen können den Bedarf verändern. Die Versicherung muss zu den Folgen passen, die ein Fehler bei Ihren Kunden auslösen könnte.
Forderungen und Vertragsgrenzen
Neben der Zahlung berechtigter Ansprüche gehört die Abwehr unbegründeter Forderungen zum Haftpflichtschutz. Prüfen Sie Deckungssumme, Selbstbeteiligung und mögliche Ausschlüsse. Achten Sie darauf, ob freie Mitarbeiter oder gemeinsam erbrachte Leistungen erfasst sind. Bei Tätigkeiten mit besonders hohen finanziellen Folgen darf der Schutz nicht nur auf Sach- und Personenschäden ausgerichtet sein.
Für wen
- Beratende Freiberufler
- Selbstständige mit fachlichen Dienstleistungen
Wichtig zu wissen
- Reine Vermögensschäden ausdrücklich prüfen
- Tätigkeitsbeschreibung aktuell halten
Beratung und Vergleich
Wir besprechen Ihren Bedarf und vergleichen passende Leistungen.
Telefon: 06124 511 91 90
